Ihr Lotse durch das Steuerrecht
Gutachten
Es gibt viele Anlässe, die von Ihnen eine Aussage über den Wert eines
Vermögensgegenstandes fordern.
Solche Anlässe können
beispielsweise sein:
- Von der Finanzverwaltung angesetzte Werte müssen überprüft werden
- Für die Finanzverwaltung müssen Werte gefunden werden
- Im Rahmen einer Ehescheidung werden Werte abverlangt
- Gesellschafter sollen aufgenommen werden, oder scheiden aus
- Banken fordern Wertgutachten für eine Finanzierung an
- Kaufpreise müssen gefunden oder überprüft werden
Gegenstände eines Gutachtens
können sein:
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sanierungskonzepte
- Unternehmen
- Immobilien
In all diesen Fällen müssen Werte berechnet werden. Dabei gibt es für jeden Einzelfall unterschiedliche Berechnungsmethoden. Gerne sind wir Ihnen bei diesen Anforderungen behilflich.
