Ihr Lotse durch das Steuerrecht

Gutachten

Es gibt viele Anlässe, die von Ihnen eine Aussage über den Wert eines
Vermögensgegenstandes fordern.

Solche Anlässe können
beispielsweise sein:

  1. Von der Finanzverwaltung angesetzte Werte müssen überprüft werden
  2. Für die Finanzverwaltung müssen Werte gefunden werden
  3. Im Rahmen einer Ehescheidung werden Werte abverlangt
  4. Gesellschafter sollen aufgenommen werden, oder scheiden aus
  5. Banken fordern Wertgutachten für eine Finanzierung an
  6. Kaufpreise müssen gefunden oder überprüft werden

Gegenstände eines Gutachtens
können sein:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
  2. Sanierungskonzepte
  3. Unternehmen
  4. Immobilien

In all diesen Fällen müssen Werte berechnet werden. Dabei gibt es für jeden Einzelfall unterschiedliche Berechnungsmethoden. Gerne sind wir Ihnen bei diesen Anforderungen behilflich.