Ihr Lotse durch das Steuerrecht

Jahresabschlusserstellung

Alle Kaufleute sind verpflichtet einen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Des Weiteren besteht die steuerliche Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz oder Einnahmen- Überschuss- Rechnung.

Weitere Anlässe zur Bilanzierung können sein:

  • Offenlegungsbilanz
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Zwischenbilanz
  • Eröffnungsbilanz
  • Status
  • Zerschlagungsbilanz
  • Private Vermögensbilanz

Die Erstellung erfolgt nach Ihren Angaben zu den Ansatz- und Bewertungswahlrechten - über welche wir Sie informieren und hierzu beraten - sowie nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, welche im Standard IDW S 7 dargelegt sind.