Jahresabschlusserstellung
Alle Kaufleute sind verpflichtet einen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.
Des Weiteren besteht die steuerliche Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz oder Einnahmen- Überschuss- Rechnung.
Weitere Anlässe zur Bilanzierung können sein:
- Offenlegungsbilanz
- Auseinandersetzungsbilanz
- Zwischenbilanz
- Eröffnungsbilanz
- Status
- Zerschlagungsbilanz
- Private Vermögensbilanz
Die Erstellung erfolgt nach Ihren Angaben zu den Ansatz- und Bewertungswahlrechten - über welche wir Sie informieren und hierzu beraten - sowie nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, welche im Standard IDW S 7 dargelegt sind.
