Konzern- und Rechnungslegung
Im Zuge der Globalisierung und Internationalisierung werden immer häufiger im In- und Ausland Tochterunternehmen gegründet oder Beteiligungen erworben. Große Kapitalgesellschaften oder gleichgestellte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Konzernabschluss aufzustellen.
Gleichwohl sind auch kleinere Unternehmen manchmal gezwungen dies zu tun, wenn nämlich die finanzierende Bank oder die Gesellschafter sie dazu auffordern. Der Hintergrund ist, dass sich nur so die wahre Kapitalstruktur und die Gesamtleistungen ohne aufgeblähte interne Umsätze darstellen lässt.
Entsprechend Ihren Anforderungen erstellen wir Ihren Konzernabschluss oder sind Ihnen hierbei
gern behilflich.
